Gemeinschaftsarbeit ist im Kleingartenverein unerlässlich und gebunden an die Parzelle, unabhängig von ihrer Größe. Die Pflicht zur Teilnahme ist im Pachtvertrag sowie in der Satzung geregelt.
Grundsätzlich ist davon auszugehen: Wer einen Kleingarten gepachtet hat, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsstunden zu erbringen. Die Gemeinschaftsarbeit ist in Form von Arbeitsstunden zu erbringen, deren Anzahl von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde.
Termine (vorbehaltich kurzfristiger Änderungen):
1. Arbeitseinsatz | Samstag, den | 08.00 bis 13.00 Uhr |
2. Arbeitseinsatz | Samstag, den | 08.00 bis 13.00 Uhr |
3. Arbeitseinsatz | Samstag, den | 08.00 bis 13.00 Uhr |
4. Arbeitseinsatz | Samstag, den | 08.00 bis 13.00 Uhr |
5. Arbeitseinsatz | Samstag, den | 08.00 bis 13.00 Uhr |
6. Arbeitseinsatz | Samstag, den | 08.00 bis 13.00 Uhr |
7. Arbeitseinsatz | Samstag, den | 08.00 bis 13.00 Uhr |
8. Arbeitseinsatz | Samstag, den | 08.00 bis 13.00 Uhr |
Du kannst an diesen Terminen nicht teilnehmen? Dann melde dich bitte beim Vorstand, wir haben immer was zu tun!
Wer keine Gemeinschaftsstunden leistet, zahlt dafür einen Abgeltungsbetrag, der in der Jahresrechnung ausgewiesen wird.